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Alt 17.03.2018, 18:15   #6
borsto
Ratsherr

 
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Zitat von Frank Enstein Beitrag anzeigen
In der brd gilt nach wie vor Alliiertes Vorbehaltsrecht, bedeutet die letzte Instanz ist immer in Übersee. Juristisch gesehen. Die usa haben sich 1990 zur Hauptsiegermacht erklären lassen, vertreten also die "Alliierten" alleine. Dieses Recht wird zur Zeit nicht ausgeübt, darum konstruiert sich die brd daraus einen "Nachfolge" die sie zwar ausüben kann aber die juristisch gesehen nicht wirksam ist. Auf deutsch, weil der Ami es nicht haben will holt es sich der Michel weil der ne Polizei mit Knarre hat.

Panzer der Wh sind nach geltendem Gesetz Eigentum der Hauptsieger-usa.

Es gibt noch eine andere Variante die wir immer gegen die Oberfinanzdirektion angewendet haben, man muss den Nachweis verlangen das die Rechnung für zB den Panzer vom Deutschen Reich an die Herstellerfirma bezahlt wurde. Ist da nämlich nicht der Fall, ist das Eigentum nie auf das Deutsche Reich übergegangen, dann hat der Nachfolger der Herstellerfirma einen Anspruch.

Wir haben uns aber mehrheitlich so geeinigt das der Oberfinanzedirektion der aktuelle Schrottpreis gezahlt wurde und wir das Gerät behalten durften. Das aber auch nur wenn kein Museum Anspruch hat.

Lange her alles;(
Frankenstein !

Was reden Sie hier für einen Unfug. Artikel 134 des Grundgesetzes bestimmt, dass Vermögen des Reiches grundsätzlich an den Bund übergeht. Wenn Sie jetzt einen Panzer der Wehrmacht auf einem Grundstück im Geltungsbereich des Grundgesetzes finden, ist dieser zunächst einmal im Eigentum des Bundes und nicht im Eigentum der Amerikaner.

Sollte ein Panzer der Wehrmacht außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes gefunden werden, gilt der Fund als Beute, und die jeweilige Staatsmacht kann darüber befinden wie sie will.

Bitte keine falschen oder möglicherweise ideologiebehafteten Halbwahrheiten in die Welt setzen!

borsto
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