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Alt 23.05.2011, 09:13   #2
Sludsen
Ratsherr

 
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Moinmoin und willkommen im Forum!

Um in Niedersachsen sondeln zu dürfen brauchst du eine Nachforschungsgenehmigung gemäß §12 NDSchG (Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz). Die Genehmigung erteilt das zuständige Denkmalamt; einfach bei der Gemeinde/Stadt anrufen und nachfragen, oft wird das Denkmalamt von nem anderen Ressort mit abgedeckt. Meine Genehmigung hat bspw das untere Bauamt erteilt.
Zusätzlich zu der NFG brauchst du natürlich auch die Erlaubnis des Landbesitzers und ggf des Pächters.
Genehmigungen gibt es landwirtschaftlich genutzte Fläche auf denen sich kein bekanntes Bodendenkmal befindet. Genehmigungen für den Wald werden in Niedersachsen nicht erteilt.

Ohne Nachforschungsgenehmigung darf man an Badeseen und auf Spielplätzen sondeln, die Erlaubnis des Besitzers vorausgesetzt.

Gruß
rid
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Gruß
Sludsen
ehemals bekannt als riddere28

Geändert von Sludsen (23.05.2011 um 09:17 Uhr).
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