aus 1.2 …
aber
ohne politische diskussion:
Zitat:
Der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz im Homeoffice in seine Gefährdungsbeurteilung einbeziehen und die notwendige Ausstattung festlegen. Er hat auch für die sichere Verwendung der Arbeitsmittel Sorge zu tragen.
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https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen...06499bodyText4
oder halt doch die andere möglichkeit …