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Alt 15.03.2018, 23:09   #4
Frank Enstein
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Zitat von ghostwriter Beitrag anzeigen


die "vereinigten staaten von amerika" könnten rechtsansrüche auf panzer der deutschen wehrmacht geltend machen!?
In der brd gilt nach wie vor Alliiertes Vorbehaltsrecht, bedeutet die letzte Instanz ist immer in Übersee. Juristisch gesehen. Die usa haben sich 1990 zur Hauptsiegermacht erklären lassen, vertreten also die "Alliierten" alleine. Dieses Recht wird zur Zeit nicht ausgeübt, darum konstruiert sich die brd daraus einen "Nachfolge" die sie zwar ausüben kann aber die juristisch gesehen nicht wirksam ist. Auf deutsch, weil der Ami es nicht haben will holt es sich der Michel weil der ne Polizei mit Knarre hat.

Panzer der Wh sind nach geltendem Gesetz Eigentum der Hauptsieger-usa.

Es gibt noch eine andere Variante die wir immer gegen die Oberfinanzdirektion angewendet haben, man muss den Nachweis verlangen das die Rechnung für zB den Panzer vom Deutschen Reich an die Herstellerfirma bezahlt wurde. Ist da nämlich nicht der Fall, ist das Eigentum nie auf das Deutsche Reich übergegangen, dann hat der Nachfolger der Herstellerfirma einen Anspruch.

Wir haben uns aber mehrheitlich so geeinigt das der Oberfinanzedirektion der aktuelle Schrottpreis gezahlt wurde und wir das Gerät behalten durften. Das aber auch nur wenn kein Museum Anspruch hat.

Lange her alles;(
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Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.
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