wie in einem anderen thread ja schon erwähnt wurde, ändert sich das kriegswaffenkontrollgesetz regelmäßig. insofern könnte es sein, dass der panzer 1960 oder 70 vlt. fachgerecht demilitarisiert war und nach heutigem stand nicht mehr.
insofern kann die staatsanwaltschaft natürlich sagen "er ist eine kriegswaffe" weil eben nicht mehr aktuell.
da bleibt wohl nichts übrig als auf den prozess und die dort vorgebrachten fakten zu warten.
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Gruss Matthias
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