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Alt 26.01.2004, 15:15   #2
Ralf
Banned
Heerführer

 
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Essen/Ruhrgebiet
Beiträge: 2,913

Haste mal hier versucht?
Hab ich schon ein wenig länger, die Preise sind noch in DM.Kornelimünster-Aachen. Dort lagern Militärakten des 2.
Weltkrieges:

- Personalunterlagen von Angehörigen (auch Beamte) des Heeres u.d.
Luftwaffe (4 Millionen Wehrstammbücher)
- PersUnterlagen der Waffen-SS
- PersUnterlagen des Reichsarbeitsdienstes, der Organisation Todt u. des
Nationalsozialistischen Kraftfahrerkorps
- Pers- u. Gebührnisunterlagen von Angstellten, Arbeitern und Helferinnen
des Heeres u.d. Luftwaffe
- Akten der Wehrmachtgerichtsbarkeit
- Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
-
außerdem:
- einige Lazarettbücher aus dem 1.WK

Anschrift:
Zentralnachweisstelle
Bundesarchiv
Abteigarten 6
52076 Aachen
Tel.: 02408 -147-0; Fax: 02408-147-37
Benutzung: Mo-Do: 08.00-15.30 Uhr; Fr: 08.00-13.00 Uhr
Anfahrt per Bahn bis Hauptbahnhof Aachen, dan Bus Linien 35, 54, 55, 67
oder 68

Es sind aber nicht alle Personalakten der Wehrmachtsangehörigen da, da
vieles im Kriege (vor allem 1945) zerstört wurde. Es wurden aber ca. 200
000 Offiziersakten gerettet, die aus Berlin ausgelagert werden sollten und
von den Alliierten abgefangen wurden. Vor einiger Zeit sind sie aus den USA
nach Kornelimünster gekommen.

In Kornelimünster ist man sehr hilfsbereit und freundlich. Anfragen werde
an andere Stelle weitergereicht, wenn im ZNS kiene Unterlagen sind und
mglw. an anderer Stelle Info zu erhalten ist.
Man kann auch persönlich Einsicht nehmen, was bei einem positiven Bescheid
und angereicherter Akte auch anzuraten ist.

Bei negativem Bescheid werden keine !!! Gebühren berechnet.
Ansonsten folgende Gebühren (wenn Unterlagen vorhanden sind):
pro angefangene halbe Stund 30.--DM, zuzüglich 5.--DM Porto und
Kopiergebühren.
Die akten werden nicht verschickt, auch nicht an andere Behörden.

Für eine Suchanfrage werden folgenden Mindestangaben erwartet:
- Vorname
- Zuname
- Geburtsdatum

Auskunft:
Auskunft erhalten nur "Berechtigte", d.h. Betroffene und unmittelbare
Abkömmlinge. Nachweis erforderlich.
Dritte erhalten Auskunft, wenn der Wehrmachtsangehörige vor mindestens 30
Jahren gestorben ist.
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