Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 03.04.2019, 20:21   #6
Haldenschreck
Bürger

 
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Nds.
Beiträge: 199

Moin,
so neu ist der Zaun nun auch nicht.

Zum Schild: Das BGB wimmelt nur so von Gesetzen, die noch aus Kaiser's Zeiten stammen. Wenn die ABVO zum Zeitpunkt des Schildanbringens noch von 1945 gültig war, dann kommt sie aufs Schild, auch wenn dieses erst z.B. 1970 angeklöppelt wurde. Später gelten die "Nachfolge-Gesetze und -verordnungen". Also: Der Text des Hinweisschildes ist immer noch gültig!

'auf!
__________________
Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung. Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, dass ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Haldenschreck ist offline   Mit Zitat antworten