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Alt 15.07.2020, 08:57   #7
2augen1nase
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Also ohne den Vertrag zu kennen kann man da doch gar nicht wirklich was dazu sagen.

Im Vertrag steht ja auch erst drin welche Leistungen er zu erbringen hat bzw. für welche Leistungen er konkret auch beauftragt wird. Sofern sowas wie die Nebenkostenabrechnung im Leistungsspektrum enthalten ist, hat er dafür tatsächlich noch Zeit - daher wäre das alleine kein Grund für eine Einstellung der Zahlungen.

Mein Tipp: Mal ganz genau den Vertrag durchsehen und erstmal abchecken ob man selbst überhaupt Recht hat.

Übrigens: Mit Rechtsanwalt drohen bei derart geringen Summen nimmt niemand ernst - und so doof sollte man auch nicht sein das tatsächlich zu tun.

By the Way: Ich persönlich habe mit Hausverwaltungen durchweg nur schlechte Erfahrungen gemacht. Kosten viel Geld, bringen meist keine Leistung oder verschlimmbessern die Situation im Haus. Das letzte Haus in dem ich mit einer Hausverwaltung zu tun hatte ist jedes Jahr "gewachsen" oder auch mal "geschrumpft" - bei der Abrechnung standen immer wieder andere m2 Angaben drin - neben einer ganzen Menge weiterer Abrechnungsfehler. Der Gärtner brachte unseren Apfelbaum zum sterben und die Putzkolonne hatte es drauf mit ein und demselben Wischwasser Boden und Fenster zu putzen (und zwar genau in der Reihenfolge!) - das ganze für schlappe 300€ / Monat fürs gesamte Haus.

Mein Tipp: Findet eine interne Regelung (aber schriftlich und von allen bestätigt!) für den Abrechnungskram, spart euch das Geld für nötige Reparaturen oder macht einmal im Jahr dafür ne nette Sause zum Wohle aller. Das bringt am Ende mehr...
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