Thema: Russenschatz
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Alt 15.01.2013, 21:33   #30
DaddyCool
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Durch meine langjährige Zugehörigkeit zu einer gewissen Behörde und der entsprechend angeeigneten Kenntnisse behaupte ich: die Inbesitznahme von Gegenständen welche Wertgegenstände darstellen ist in dieser Situation schlichtweg rechtswidrig!

Ich wette, wenn das Nachlassgericht davon Wind bekommt gibt es richtig Haue! Wir sprechen hier von einer strafbewehrten Unterschlagung, sowie von Hehlerei...und zwar von öffentlichem Eigentum, da die Berechtigten ihr Erbe ausgeschlagen haben und der Nachlass in das Eigentum des Staates übergeht. Die Entsorgung, bzw. der Auftrag hierzu unterliegt gesetzlichen Regelungen, welche den Eigentumsübergang von Wertgegenständen ausschließt. Somit ist der Fund der beauftragenden Stelle anzuzeigen.

Für ein eindeutiges Rechtsgutachten benötige ich allerdings den Auftrag...
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