01.08.2021, 23:35
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#34
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Moderator
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nebenthema
keine chance!?
Zitat:
Versicherungen zahlen ab Windstärke acht
Sturmschäden am Haus werden normalerweise von der Gebäudeversicherung übernommen. Hierfür muss aber tatsächlich Sturm gewesen sein, mindestens Windstärke 8 (62 bis 74 km/h). Wird das Fahrzeug von einem Baum beschädigt oder zerstört, zahlt bei geringeren Windstärken die Vollkaskoversicherung. Für Teilkasko gilt auch hier mindestens Windstärke 8. Sollte jedoch der Baumeigentümer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt haben, etwa weil der Stamm eine Fäule hatte oder der Ast abgestorben war, kann er für den Schaden haftbar sein. Die Versicherung wird zuerst nach der letzten Kontrolle fragen. Der Nachweis einer fachgerechten Baumkontrolle kann so vor Ärger schützen.
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https://baumsicht.de/baeume-bei-sturm/
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ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen, ...
ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?
dr. koch - "1984"
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