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Alt 11.08.2019, 23:35   #4
jabberwocky6
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Ich habe mal auf einem normalen, eingezeichneten Parkplatz geparkt und habe dort einen Strafzettel bekommen. Natürlich habe ich widersprochen. Darauf kam die Antwort, ich hätte neben dem von mir angegebenen Parkplatz geparkt, daher wäre das Knöllchen rechtmäßig. Ich habe dann darauf hingewiesen, dass dies gar nicht möglich wäre, denn dann hätte ich auf der Zufahrtsstraße zu mehreren Häusern geparkt und wäre sicher sofort abgeschleppt worden. Man hat mir dann Recht gegeben und das Verfahren kostenpflichtig eingestellt. Diese Kosten waren doppelt so hoch wie der zu Unrecht erteilte Strafzettel. Vermutlich hätte ich dagegen auch klagen können, doch das war mir dann doch zu dumm. Wenn das Ordnungsamt Geld von einem will, sollte man einfach bezahlen. Alles andere kostet mehr Geld und dazu noch Zeit und Nerven.
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