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Alt 20.09.2008, 20:08   #13
Mgrafzahn
Ritter

 
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Dies regelt das BGB ( Bürgerliche Gesetzbuch) § 984
Schatzfund

Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.

Melden solltest Du die auf jeden Fall. Vielleicht kauft Dir das Amt den Fund ja ab, sofern Mittel dafür vorhanden. Ämter kaufen in der Regel fair an und orientieren sich an den übliche Marktpreisen.

Oft liegen dort wo Du diese gefunden hast mehrere.

Such das Gebiet nochmal großzügig ab.

Kannst Du etwas zu den Fundumständen sagen? Acher, Wald, Wiese, Hügel
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Mgrafzahn

Retter von Bodenfunden aus Metall vor immissionsbedingter Schädigung

Geändert von Mgrafzahn (20.09.2008 um 20:16 Uhr).
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