Auch eine Antwort (erfolgte ja in diesem Fall schriftlich) ist eine verbindliche Aussage und gehört mit zur Artikelbeschreibung!
Allerdings: Du magst zwar theoretisch Recht haben .. aber Recht haben und bekommen sind 2 Dinge.
Du kannst aber dem Verkäufer (in möglichst neutralem Ton) noch mal aufs den Defekt hinweisen und vom Kauf zurücktreten.
Sollte das nichts bringen, kannst du eine Frist setzen und mit Anwalt drohen.
Der letzte Schritt wäre der Anwalt.
Fraglich, ob es sich lohnt hier so weit zu gehen.
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Gruss Matthias
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