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Alt 01.06.2006, 17:15   #50
da kami
Ritter

 
Registriert seit: May 2006
Ort: EUdSSR
Beiträge: 370

Zitat:
Zitat von Loenne
Deine Rechte enden im Artikel 5, Absatz 2 GG.
Und Dein persönlicher Entfaltungsdrang findet dort sein Ende, wo Du die Rechte anderer berührst. Aber bringt uns das jetzt irgendwie weiter?
Nicht wirklich, aber du hattest gefragt welches Recht ich habe mich überhaupt zu äussern.
Klar hat Art. 5 Grenzen, aber dieser Abs. 2 bezieht sich mal mit Sicherheit nicht auf Fälle wie diesen. (Ich soll hier jetzt wohl keine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorexerzieren, oder? )
Ich rufe zu keinem Rechtsbruch oder dergleichen auf, nicht wahr?
Ich kritisiere die Rechtslage, das ist legitim.

Zitat:
In Deinem nächsten Absatz hast Du ja vom Grundsatz recht, aber das Problem ist doch, dass auch die Archäologen nicht bei jedem Feld wissen, ob es dort etwas archäologisch relevantes gibt oder nicht. Woher sollen sie auch? Wenn Archäologen Flächen zum Suchen ausweisen, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten.
Sie sollen ja auch keine Flächen zum Suchen ausweisen, sondern welche zum Nichtsuchen. Und bei denen sollten sie natürlich auch erklären können warum nicht.
Wenn du Art. 5 II kennst, dann kennst du sicher auch die schöne Wendung "was nicht verboten ist, ist erlaubt", aus einem BVerfG-Entscheid.
Traurig genug, dass ein deutsches Gericht sowas feststellen muss, aber es bringt folgenden Grundsatz schön auf den Punkt:
Generalverbote gleich welchen nicht grundsätzlich gemeinschädlichen Handelns sind unfreiheitlich und abzulehnen, sie verstoßen gegen die allgemeine Handlungsfreiheit.
= irgendwo muss sondeln jedem erlaubt sein. Zuerst existiert die Freiheit, dann kann eine Einschränkung kommen, nie andersrum.

Zitat:
Entweder liegt dort nichts (sehr motivierend für einen Sondengänger )
Was schön'res gibts doch für den Otto-Normal-Gänger gar nicht als mit gutem Gewissen etwas entdecken zu dürfen, wo angeblich nichts ist. Also sogar so eine Lösung wäre besser als jetzt.
zb
"Feld- und Waldwege dürfen besondelt werden."
"Ausgewiesene Baugebiete dürfen besondelt werden."
und zwar ohne Genehmigung, sondern nur aus Spaß an der Freud als Hobby.

Zitat:
Und wenn er etwas findet, müssen sie darauf VERTRAUEN, dass die Dinge dann auch gemeldet werden. Würdest Du jedem Sondengänger (oder besser Menschen allgemein) dieses Vertrauen schenken??
In einem Staat voll freier, mündiger Bürger wird mir als Behörde gar nichts anderes übrig bleiben als meinen Bürgern grundsätzlich zu vertrauen.
Stichprobenartige Kontrolle ist ok, flächendeckende ist Überwachungsstaat.
(meines Wissens brauchen PKW keine Fahrtenschreiber und GPS, nicht wahr? )

Zitat:
Auf Dein "Pilz-Argument möchte ich nicht weiter eingehen, weil Spuren unserer Vorfahren ja schließlich nicht nachwachsen wie Brennholz und B(ä)eeren.
Also genaugenommen ist das nicht richtig, wir sind ja schließlich auch die Vorfahren von irgendwem und hinterlassen Spuren. Aber mir ist schon klar was du meinst.
Es war anders gemeint: Auch das Beerenpflücken und Holzsammeln als "gutes Recht" der Bürger zu begreifen, und nicht als "gewährte Gnade" durch "die Oberen" brauchte lange, um im Bewusstsein deutscher Politik anzulangen.
Der Kampf war aber nicht vergebens, heute kann man einem Förster die lange Nase zeigen, wenn er meint der Staatskasse entgehen 2 Mark 50 weil irgendwer nen Ast ausm Wald mitnimmt. Um solche "Unterschlagungen" wurden vor gar nicht langer Zeit noch viele Prozesse geführt.

Zitat:
Bzgl. der Kriminalisierung sind wir uns vollkommen einig!
Das ja schon ma was.

Zitat:
Zu Deinem "Sondengängerführerschein": Der ist doch schon da und setzt sich gerade Bundesland für Bundesland durch, ohne das einige es mitbekommen.
freiwilliger Führerschein im Sinne eines Bildungsangebots? (möglichst kostenlos und anonym? ), da wäre ich sehr interessiert, falls du Infos hast...

Ich rede nicht von einem Gnadengesuch+Registrierung mit anschließender Hausdurchsuchung, weil der könnt ja, und hui, der hat also ne Sonde und wohnt in der Nähe von nem BD...
(so wie ich zb: 500m von hier ist ne Keltenburg, aber mir fiele nicht im Traum ein dort oder auch nur in gehörigem Abstand aussenrum ohne Genehmigung zu suchen, obwohl laut Info-Tafel die Archies längst alles abgegrast haben...)

Zitat:
Selbst in diesem Beitrag schrieb allerdings schon jemand: Und ich werde bestimmt nicht irgendwelche Kurse besuchen, freiwillig jahrelang bei offiziellen Ausgrabungen Erde abfahren und ein Führungszeugnis abgeben NUR UM auf einem Acker mit offizieller Erlaubnis in der Tasche nach Reichspfennigen suchen zu dürfen. Noch Fragen?
Ist auch nicht Einzusehen. Warum sollte ich irgendjemandes Hiwi machen müssen und um die Gnade einer Genehmigung bitten, nur um einer Tätigkeit nachzugehen die nach jedem freiheitliche Verfassungsverständnis schlicht und einfach das gute Recht eines Bürgers ist:
Nämlich durch die frische Luft marschieren und sich nach etwas Bücken das funkelt.
Macht meine Brille das (die ist ja auch ein Hilfsmittel um das Funkeln zu sehen) verwerflicher?

Zitat:
Meiner Meinung nach hat Sondeln ein nicht zu unterschätzendes "Suchtpotenzial".
Das hat jedes Hobby. Wollen wir Modellbau verbieten, weil das Suchtpotential so groß ist, dass sich der Modellbauer früher oder später nen echten Panzer zusammenschweissen wird?
Das ist etwa die selbe Logik, die auch davon ausgeht, dass einer nur weil er ein paar Euromünzen gefunden hat, früher oder später zwanghaft Grabhügel ausplündern geht.

Zitat:
Was motiviert einen Sondengänger denn? FINDEN ist doch das A und O - oder sehe ich das falsch (es geht nicht um die Intention!)?
Die Chance zu Finden. Bei mir jedenfalls.

Zitat:
Du schreibst: Wie wärs denn wenn man mal davon ausginge, die Bevölkerungsmehrheit sei halbwegs vernunftbegabt und nur selten kriminell? (Ironie an) Deswegen bin ich auch schon seit Jahren gegen die Promillegrenze, Führerscheine, Ampeln und Verkehrszeichen. Ohne diese ganzen Regelungen würde es auf den Straßen laufen wie verrückt. (Ironie aus).
Du bist aber nicht dafür Autofahren zu verbieten, und es nur Menschen zu erlauben, die das entweder jahrelang studiert haben und als Fahrer angestellt sind, oder monatelang den studierten angestellten Autofahrern das Auto gewaschen haben und dann noch nicht einmal einen Anspruch auf einen Führerschein haben, sondern es im Ermessen der studierten angestellten Autofahrer liegt, ob sie ihn bekommen, oder?
Und dabei dienen die Beschränkungen denen ein Autofahrer unterliegt dem Schutz des zweit höchsten Rechtsgutes, dass unser GG kennt, dem Leben.

Zitat:
Aber jemand wie Du, der ja scheinbar auch die Möglichkeiten hat hinter die Kulissen zu schauen, müsste eigentlich auch um die ganzen Probleme wissen, die das Sondengehen mit sich bringt und auch ein Verständnis für die Argumente der Wissenschaftler haben.
Ich kann nicht hinter diese Kulissen schauen.
(Mit ausreichend Interesse kommt man auch als Laie legal an solche Karten, falls du das daraus schließt. Ich wollte wissen wo ich mich fernhalten sollte, eben um nichts kaputtzumachen, und habe mir demzufolge erhebliche Literatur zu meiner Umgebung zusammengetragen...oder weil ich gerne und oft Löcher im Wald graben darf? Ich bin Nebenerwerbsforstwirt. Ich denke wer ernsthaft von unberührtem Waldboden faselt hat noch nie gesehen wie mindestens 80% des deutschen Waldes alle 30-50 Jahre bei der Aufforstung im 20cm Abstand durchlöchert werden...bei dieser Tätigkeit ist mir überhaupt erst der Gedanke gekommen mir mal son Ding zuzulegen und gelegentlich rumzuschwenken. )
Ich habe trotzdem vollstes Verständnis für deren Sorgen, ich teile sie.
Ich mach mir aber auch Sorgen was mir alles verboten wird, wenn Verbote nicht sein müssen.

Zitat:
Konstruktive Vorschläge, die geprüft und ausprobiert werden, um eine sanfte Änderung zu erreichen, sind das Salz in der Suppe - nicht der Holzhammer.
Konstruktiver sanfter Vorschlag: Ausweisung besondelbarer Bereiche, Fundmeldung ohne Gefahr der Kriminalisierung.
Konstruktiver Holzhammer: Ausweisung nichtbesondelbarer Bereiche, Freigabe von allem anderen, Fundmeldung ohne Gefahr der Kriminalisierung.

Also Bonbon für die Behörden: Grabungstiefenbeschränkung auf etwa Normalsondentiefe, also 30-40cm. (alles andere ist weltfremd, wenn man weiss wie in Deutschland Land- und Forstwirtschaft funktionieren.)

Achja, und die Schatzregale müssen natürlich weg. Alleine schon weil sie dem BGB widersprechen ist es fraglich, ob sie nicht sogar einfachgesetzlich rechtswidrig sind.

Zitat:
Macht jedenfalls Spaß sich mit Dir auszutauschen und ich würde Dir gerne noch ein paar Dinge erzählen, die hier zu weit führen würden. Vielleicht gibt es ja noch an irgend einer anderen Stelle die Möglichkeit.
Ja, schön mal jemanden zu treffen der nicht gleich weint weil man widerspricht.
Freue mich über jede pn.
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