nun ja, man kann einen solchen Text lesen und auf unterschiedlichste Weise auslegen ...
Das Interesse, ein Grundstück mit Erlaubnis zu betreten bzw. eine evtl. hinterher zu unterstellende Fundunterschlagung zu vermeiden, könnte man schon als "berechtigt" auslegen.
Immerhin ist auch gesagt, daß nicht unbedingt Recht auf Einsicht ALLER niedergelegten Daten besteht. Aber evtl. auf die Grundlagen. So lange es nur um die reine Adresse geht, dürften die Probleme als "gering" anzusehen sein.
Wie sinngemäß geschrieben steht: "Gestattung liegt im Ermessen des jeweils zuständigen Urkundsbeamten"
So gesehen würde ich nicht gleich die
Flinte ins Korn werfen
Andererseits: Ich mußte diesen Weg noch nie gehen. Bislang habe ich/haben wir immer alles auf die "freundliche Schiene" rausgekriegt. Sei es, wenn man den Bauern auf dem übernächsten Acker fragt, einfach an nem sog. Aussiedlerhof anbimmelt und die Leute anhaut oder eben in der Kneipe des Ortes. Hilfsbereit sind viele Menschen - kommt nur drauf an, wie man mit der Tür ins Haus fällt ...
Die Abschlußbemerkung:
... es mag ja sein, daß man gern für andere "mitdenken" möchte, und glaubt, daß diese ob des komischen Dingens da in der Hand für ein wenig "deppert" halten.
Mit steigendem Lebensalter kommt man allerdings von solchen Sichtweisen ab - da geht man lieber den direkten Weg. Schneller, einfacher, sicherer. Nicht das einen die Leute dann wirklich für "deppert" halten. Sowas kommt dann meist ins Spiel, wenn man es überhaupt nicht brauchen kann, z.B. nach nem wirklichen Fund, oder nem Fund, den die Leute nicht "verstehen" oder einfach bei ner weiterführenden Zusammenarbeit ...
Gruß
Jörg