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Alt 16.03.2005, 21:14   #12
Marder 2001
Landesfürst

 
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Hallo....
denke das die Sicherung nicht nur dazu dient uns davon fern zuhalten,
sondern auch ein Selbsschutz dastellt.......
Ich denke, das es bei einem Unfall auch um Haftung des Eigentümers geht....
Auch wenn das Betreten nicht erlaubt war , besteht mit sicherheit eine
Sicherungspflicht des Einganges von Seiten des Eigentümers.....
Könnte dann sicher teuer werden...
Würde das vielleicht auch nicht anders handhaben...Sicher ,ist Sicher.....
Aber vielleicht bekommt Ihr ja die Genehmigung..... VIEL GLÜCK

Gruß Ralf

Geändert von Marder 2001 (16.03.2005 um 22:12 Uhr).
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