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Alt 03.06.2011, 01:58   #6
Walli2007
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Das Amt/Museum hat eigentlich gar keine Rechte an dem Fund. Der Fund hätte wenn dann zwischen Finder und Grundstückseigentümer geteilt werden müssen.

Es kann doch nicht sein, dass ein Münzwurf zur Rechtsprechung herhalten muß. Entweder man kann dem Finder nachweisen, dass er sie illegal entnommen hat, dann wäre es Sache des Gundstückseigentümers die Hälfte einzuklagen oder man kann nicht nachweisen das sie illegal irgendwo entnommen wurde dann muß sie dem Sammler zurückgegeben werden.

Es ist schon sehr merkwürdig, dass ein unbeteiligter Dritter (Amt/Museum)der vermutlich gar keinen Anspruch auf die Münze hat diese letztendlich durch einen zweifelhaften Richterspruch zugesprochen bekommt.

Im übrigen hat die kelt. Goldmünze mal rein gar nichts mit dem erwähnten Tunnel zu tun. Bei dem Tunnel ging es um neuere Keramik. Der Mann kann die keltische Münze also irgendwo gefunden, getauscht, geerbt oder gekauft haben.

Geändert von Walli2007 (03.06.2011 um 02:00 Uhr).
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