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Alt 02.01.2018, 13:28   #20
Sorgnix
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Zitat:
Zitat von 2augen1nase Beitrag anzeigen
Übrigens kam heute prompt die Antwort vom Baugenehmigungsamt: Dach Neubau ist nur mit Genehmigung drin. Da das Dach über dem Treppenhaus echt nicht gut aussieht, muss ich mir also erstmal ne andere Variante ausdenken (große LKW Plane oder sowas vielleicht...)
!



... wie in meinem letzten Beitrag schon gesagt:
Das ist doch Auslegungssache.
"Neubau" - oder Instandsetzung ...

Ich hab mir grad mal die => Sächsische Bauordnung rausgekramt.
... das ist scheinbar eine der "längeren" - die wollen ja alles regeln ...

Aber:

=> § 63a -Genehmigungsfreie Vorhaben

(ich schnipsel mal zusammen)

Zitat:

(1)
Keiner Baugenehmigung bedarf die Errichtung und Änderung folgender baulicher Anlagen, anderer Anlagen und Einrichtungen:

...

10.Bauteile
a) unwesentliche bauliche Änderungen an Fassaden und Dächern von Gebäuden, bei denen dadurch
das äußere Erscheinungsbild nicht wesentlich verändert wird,

...
e) Dächer von fertiggestellten Wohngebäuden einschließlich der Dachkonstruktion ohne Änderung der bisherigen äußeren Abmessung,


(4)
Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bedürfen keiner Baugenehmigung. (!!!!)
... folglich sehe ich da jetzt keinen Grund, sich erstmal mit Folien abplagen zu wollen.
Moder raus, Sparren u. Schalung neu, wg. mir gleich gedämmt, und neue Pappe drauf.
Das ist doch klassische Instandhaltung/Instandsetzung.



Dazu noch hat JEDES Gesetz einen Bereich, wo es sich mit sich selbst aushebeln läßt ...

=>

Zitat:
§ 68 Ausnahmen und Befreiungen
(1) Die Bauaufsichtsbehörde kann Ausnahmen von Vorschriften dieses Gesetzes und von Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes, die als Sollvorschriften aufgestellt sind oder in denen Ausnahmen vorgesehen sind, gestatten, wenn die Ausnahmen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind und die
festgelegten Voraussetzungen vorliegen.

...
(3)
2. die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist; eine nicht beabsichtigte Härte liegt auch dann vor, wenn auf andere Weise dem Zweck einer technischen Anforderung in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes nachweislich entsprochen wird.
... also "Pleite" bzw. extreme kurzfristige finanzielle Belastung würde ich als "Härte" auslegen ...
Es geht bei der Sicherung des Daches ja auch um Werterhalt und Zeitgewinn.
Zeitgewinn bis zur "richtigen" Sanierung.
... wie lange das am Ende dauert, ist ja auch wieder Auslegungssache ( )


... und wenn - für dieses TRH-Dach gesondert gesehen - für eine Baumaßnahme am Ende
die verlangte Planung und Beantragung durch einen Vorlageberechtigten MEHR kostet,
als die eigentliche Sanierungsleistung selbst,
dann empfinde ich das auch als "Hart" ...

Folglich würde ich die gesamte Baumaßnahme erstmal nach solchen nichtgenehmigungsplfichtigen
Arbeiten durchsuchen und diese schön in ner Tabelle auflisten.
Dann kanst Du die nötigsten Arbeiten schon mal beginnen - ohne auf irgendwelche
Genehmigungsprozeduren Rücksicht nehmen zu müssen.
Da kann sich der Planer dann mit den für ihn (und Dich) wichtigen Arbeiten beschäftigten ...


... das hilft auch am Ende bei der Abrechnung mit dem Architekten!
Denn der rechnet gern nach Gesamtbausumme und anrechenbaren Kosten ab ...
Ruck-Zuck will der Kohle für Sachen, für die er nicht erforderlich war bzw. schmückt
sich da am Ende mit fremden Federn ...



Mehr erstmal nicht.
Wäre ja vielleicht was für einen längerfristigen Beratungstermin mit Honorarforderung ...


Gruß
Jörg
__________________
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

(Heiner Geißler)
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