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Alt 22.01.2006, 14:21   #7
masterTHief
Landesfürst

 
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Ort: In einer Höhle in der Erde
Detektor: Schlumberger Titan
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Hallo Oelfuss & all,

zunächst wundert es mich, daß der „Fall“ hier jetzt erst auftaucht, ich dachte, das „Hufeisen-Urteil“ sei hinreichend bekannt.
Ich weise bei jeder Gelegenheit in Diskussionen um das Fundrecht darauf hin.

Das Urteil ist von 1994, weit früher hat mir der Beklagte (nach meiner Erinnerung ein Mediziner) bereits die Klageschrift zukommen lassen und mit mir fernmündlich den Sachverhalt erörtert.
Der Herr war guter Dinge mit dem Metalldetektor durch die Flora – ihm war nach Suchen, nicht einmal gezielt auf Bodendenkmäler, und erfand zu seinem Glück (wie er zunächst durchaus meinte) ein Hufeisen. Nahm es mit nach Hause, denn es sollte ihm doch Glück bringen. Er hatte noch mehr Glück und fand weitere Hufeisen.
Überglücklich – wie Gustav Gans aus Entenhausen – wandte er sich an das Denkmalamt, denn weil er akribisch die Örtlichkeiten der Funde aufgezeichnet hat, war er sicher, neben den Hufeisen einen alten Fahrweg entdeckt zu haben, da die Fundorte eine Trasse bildeten.
Da war dann auch Schluß mit Glück und Lustig, er bekam Ärger (Raubgrabung, Fundunterschlagung usw.). Meines Wissens besaß damals das Land Niedersachsen noch kein Schatzregal, aber die Unterschlagung bestand dem Miteigentümer Grundstückseigner gegenüber –a also nicht dem Land als Eigentümer.
Der Herr Orthopäde(?) und sein Anwalt (der auch selten mit solchen Dingen betraut wurde) wollten möglichst schnell sich in die Rechtsmaterie einfinden, daher hatte man sich mit mir ins Benehmen gesetzt.

Nach Urteil wurde mir das Ergebnis mitgeteilt.
Es ist ihm verboten worden, Hufeisen und –nägel zu suchen u n d zu bergen.
Genehmigungspflichtiges Vorhaben.
Ausdrücklich wurde ihm weiterhin die Suche nach mittels Metalldetektor gestattet.
Der Richter war nicht so weit gegangen, ihm die Nutzung des Detektors und die Suche nach Metallteilen genehmigungspflichtig zu machen.
Allerdings ist seitdem zum Bergen eines Hufeisens und/oder –nagels die Denkmalbehörde einzuschalten (ggfls. zur Sicherung der Fundsituation die Polizei zu verständigen, falls die Denkmalbehörden wie an Wochenenden oder außerhalb der normalen Dienstzeit nicht erreichbar sind).

Ergebnis:
Wer auch nur einen Hufnagel findet, ob mit oder ohne Detektor, oder weiß, wo er sich einen solchen in den Autoreifen gefahren hat, hat gefälligst die Behörden wegen des Denkmalschutzes zu verständigen.
Also, finden darf man (auch mittels Detektor – das einzig Positive an diesem Verfahren), aber dann Finger weg.
Also um Hufnägel große Bögen machen, sie gehörten mit Sicherheit zu einem Hufeisen und sind geeignet, einen alten Fahrweg er Archäologie zu erschließen.
Oder der Archäologie sehr behilflich sein, sich gesetzeskonform verhalten und sofort bei jedem Hufnagel die Behörden verständigen.
Was meint ihr, was die „Freunde und Helfer“ von der „Trachtengruppe Grün-Weiß“ Euch erzählen?!

Seitdem weiß ich nicht: ist hier Schluß mit Lustig oder beginnt hier erst lustig?

Hufeisen bringen Glück, nur dem Schatzsucher nicht!

Gruß

masterTHief
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