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Alt 03.03.2017, 12:02   #24
dcag99
Heerführer

 
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Zitat:
Zitat von igelmeister Beitrag anzeigen
Gab es hier eine Änderung, von der ich nichts mitbekommen habe? Ich habe 3 Monate im Kopf...
jein.

Eine OWI hat eine 3 Monatige verjährungsfrist. Diese wird aber unterbrochen durch die Zusendung des Fragebogens ODER des Bescheids. Durch die Unterbrechung wird die Verjährung neu gestartet und somit gilt ab Zusendung des Briefs eine erneute 3 monatige Verjährungsfrist.

Somit beträgt die max. Verjährung 6 Monate.

Im Übrigen ist nicht die Zustellung maßgeblich sondern das Erstellen des Briefes für die Unterbrechung!
Sprich: Datum auf dem Brief -1 Tag + 3 Monate = neue Verjährungsfrist.

Der Widerspruch ist im Übrigen natürlich kein Schuldanerkenntnis, was hier auch gar nicht gehen kann da weder dem Halter noch der Fahrerin ein Brief geschickt wurde. Somit ist eine Äußerung a la "ist nicht mein Auto UND ich bin nicht gefahren, wie kommen Sie darauf" natürlich kein Schulderkenntnis.
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Gruss Matthias
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