Zitat:
Zitat von Spürhund
die Einzelfallentscheidung des Beamten vor Ort (als 1. Instanz) ist hier maßgeblich was mit dir und dem Gegenstand passiert....."
Sprich Willkür - als Beamter sollte man doch eigentlich die Gesetze kennen ? ......
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Nun ja, zugegebenermaßen setzt das eindeutige Gesetze voraus. Was das Waffengesetz eben nicht ist. Sonst würde man die Diskussion nicht führen (müssen). Das ist --wie leider so oft bei Gesetzen-- HANDWERKLICH völlig daneben. Mehr Ausnahmen und Widersprüche und ein Wust von Interpretationenen, die mehr Fragen aufwerfen als sie lösen und -wohl gewollt- Unsicherheit erzeugen.
Das letzte Mal bedurfte es einer Telefonkonferenz mit der Dienststelle, um bei den vor Ort Beamten die Überzeugung reifen zu lassen, daß Pfeil und Bogen nicht Waffe, sondern Sportgerät ist.
Gruß Zappo