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Alt 01.08.2018, 11:49   #310
Donnerstag
Heerführer

 
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Zitat von DericMV Beitrag anzeigen
Naja, das Problem ist, wenn der Rottweiler dem Kriminellen den Arsch aufreist, hast Du in unserem Staate auch ein dickes Problem am Hals. Da nützt auch das Schild nichts. Zur Abschreckung schon.
Die Aussage stimmt nur sehr bedingt. Auf einem verschlossenen eingezäunten Grundstück können die Schoßhündchen den oder die Burschen schreddern. Da gibt es sicherlich eine Ermittlung, aber dem Halter passiert gar nichts. Anders sieht es aus wenn das Tor mal nicht verschlossen ist und jemand kommt auf dem Grundstück durch den Hund zu Schaden, da wäre das Warnschild u.U. sogar kontraproduktiv. Hatte solche Fälle über die Tierhalterhaftpflicht schon mehrmals zu betreuen.
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Gruß
Dirk


Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. -

Otto Von Bismarck
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