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Alt 26.01.2004, 15:33   #4
niemandsland
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Zitat:
Zitat von Ralf
Haste mal hier versucht?

Zentralnachweisstelle

Auskunft:
Dritte erhalten Auskunft, wenn der Wehrmachtsangehörige vor mindestens 30
Jahren gestorben ist.
Dort? Bisher nicht.

Ich habe bisher nur einige Anfragen nach Freiburg geschickt. Die von dort stellenweise an die WaSt weitergeleitet wurden. Antworten hab ich derzeit noch nicht erhalten.

Mir grausst es inzwischen auch schon ein wenig vor der Antwort meiner Anfrage bezüglich "Lauterbacher". Die vorhandenen Daten dürften da doch sehr umfangreich sein. Andererseits ist der noch keine 30 Jahre verstorben.

Naja.. mal abwarten!

Aber auf jeden Fall -DANKE- für die Infos !

-NL-
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