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Alt 04.05.2021, 20:51   #2
Sorgnix
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Erzähl ihm mal, daß er sich mit dem Thema Verkehrssicherungspflicht auseinander setzen sollte ...

Natürlich trägt er auch seiner Versicherung gegenüber die Verantwortung, seine Immobilie in Schuß
zu halten.
Das Ding wissentlich über den Jordan gehen zu lassen und auf die Versicherung zu vertrauen,
könnte schwer in die Hose gehen. Von teilweiser Mitverantwortung bis Haftungsausschluß geht da alles ...

Zu versuchen, mit einem zwar angemeldeten Auto mit seit 2 Jahren ohne TÜV am Straßenverkehr teilnehmen
mag zwar technisch funktionieren, aber eine Versicherung würde da mächtig was gegen haben ...
Sie mag zwar für die entstandenen Schäden an Personen vorab aufkommen, aber drei Mal darf
man raten, von WEM sie sich die Kohle wieder holt.
Und bei solchen Sachen hilft keine Privatinsolvenz ...

Gruß
Jörg
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

(Heiner Geißler)
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