Thema: Russenschatz
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Alt 09.01.2013, 01:25   #8
goldspy
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...@Jörg...

...wie ich ja ganz zu Anfang geschrieben habe "wenn die erbrechtlichen Fragen geklärt sind". Das bedeutet, daß die Angehörigen schriftlich benachrichtigt und gefragt werden, ob sie das Erbe annehmen möchten. Für diese Antwort haben sie im Normalfall 6 Wochen Zeit. Wird das Erbe ausgeschlagen, bekomme ich den Entsorgungsauftrag, bei dem das in der Wohnung befindliche Gut in meinen Besitz übergeht. Einzig davon ausgenommen sind Sparbücher, Inhalte von Bankschließfächern und Wertpapiere. Von diesem Geld werden die Kosten nach dem Ableben des Verstorbenen bezahlt ( Bestattungskosten, Schulden, meine Lohnkosten, etc.) Ist dann vom Guthaben der Banken dann noch etwas übrig, verfällt dieses an den Staat.

Gruß
Thomas

Geändert von goldspy (09.01.2013 um 02:06 Uhr).
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