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Alt 22.01.2006, 11:15   #2
niemandsland
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Hallo zusammen,

da es immer wieder im Raum Niedersachsen zu Fragen in Bezug auf eine Suchgenehmigung kommt, hier mal ein Auszug aus der Entscheidung vor dem OVG Lüneburg zum Thema "Suche mit Metallsuchgerät" und "Bodendenkmäler".

Der Text ist im Original noch deutlich länger!

Wer daran interessiert ist, folge und lese dann den unter "Quelle" angegebenen Link.

Dieser Auszug aus dem Urteil ist nur eine zusätzliche Information; und stellt keine Rechtsberatung dar.

Ich hoffe jedoch, mit diesem Text zu helfen, ein paar offene Fragen zu beantworten.

Viel Spaß beim lesen!
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