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Alt 18.06.2005, 20:22   #38
Störtebecker
Landesfürst

 
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Cool

Zitat:
Zitat von Blondy
dann hast du meine antwort nicht verstanden ,
wenn du einen ws hast ,dann brauchst du noch eine wbk (waffen-besitz-karte)
um dir eine waffe zu kaufen ,wenn du eine wbk willst mußt du in einem schützen-verein sein ,der ws ist auch garnicht so einfach zu bekommen wie sich das anhört ,man(n) wird vom innenministerium erst geprüft ob man auch tauglich ist das ding zu bekommen ,auf deutsch du mußt alle teller im schrank haben ,der ws berechtigt dich lediglich dazu eine waffe zu führen (tragen) und nichts anderes ,meiner ist übrigens nur für kurz-waffen ,

ich weiß ja nicht was du für vorstellungen von einem waffen-schein hast

mfg Blondy
Meine vorstellung von einem Waffenschein ist das ich die Waffe auch privat führen darf also zu jeder Tages und Nachtzeit und nich nur zu dienstlichen Zwecken .Und eine WBK ist doch nur ein Nachweiß das die waffe eingetragen ist und sie ist auch auf andere Personen übertragbar.
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