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Alt 03.07.2015, 17:19   #33
wobo
Heerführer

 
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Zitat:
Zitat von Sorgnix Beitrag anzeigen

Meines Wissens darf man ein beschlagnahmtes Gewehr nach Klärung gern persönlich wieder im Amt abholen.
WAS aber, wenn es z.B. der Panzer ist, dessen "Bergung" ja ziemlich aufwendig war. Bringen die den zurück??
Oder steht der dann im Hof vom Amt zur Abholung bereit??
Ist doch einfach,...Ketten in den Sprinter und vor Ort aufgezogen, die 8,8 hinten angetüdelt,
Torpedo und V1 kann man seitlich beilegen...und dann zottelt man nach Hause ...

Mit eigenem Antrieb kommt man sicher auch viel besser wieder in den Keller ...

Gruß Wolf
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