Servus Sniper!
Bleiben wir bitte beim Denkmalschutzgesetz, um welches sich im besagen Zeitungsartikel handelt. Es wird in jenem Artikel nämlich nicht erwähnt, dass die Grabung nach Bodendenkmälern einer Genehmigung durch das BDA bedarf.
Ich zitiere wörtlich: „Das Gesetz ist ganz klar: Ohne Zustimmung des Bundesdenkmalamtes darf niemand etwas ausgraben“, stellt Dr. Christine Schwanzar vom Archäologischen Zentrum des Landes klar.
Hier wird dem Leser glaubhaft gemacht, dass jegliche Suche mit einem Metalldetektor ohne Genehmigung verboten ist, was natürlich völliger Quatsch ist. Das hätte vielleicht die gute Frau Schwanzar gerne so, spielt es aber nicht. Weiters vermittelt die Dame mit jener Aussage den Eindruck, dass es möglich wäre Genehmigungen zu erhalten. Im DMSG wird ausdrücklich die Vergabe einer solchen Grabungsgenehmigung für private Laienforscher ausgeschlossen.
Das Thema Eigentumsrecht ist für diesen besagten Artikel irrelevant, da wir einmal davon ausgehen, dass der Sondengänger die erforderliche Erlaubnis des Grundstückbesitzers hat.
Da du aber Jurist bist, wäre es vielleicht einmal interessant, das derzeitige DMSG auf verfassungsrechtliche Schwachstellen zu durchleuchten.
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Gruß & Gut Fund
Robin
"Sunt lacrimae rerum."
Die Dinge haben ihre Tränen.
(Vergil)
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