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Alt 27.01.2006, 12:37   #25
IG Phoenix
Heerführer

 
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...der eigentliche Knackpunkt war, dass der damalige Landesarchäologe behauptete, dass auch die Funde in der Pflugschicht auf dem Acker in ihrer Gesamtheit einen Befund darstellen, aber in einer ihrer Publikationen "Führer zu archäologischen Denkmälern" hatten sie geschrieben, dass die oberste Pflugschicht vor einer Ausgrabung mit einer Planierraupe abgeschoben wird, weil dort keine relevanten Funde zu erwarten sind.

Da fühlte sich der Richter wohl etwas verarscht und da wir in der Vergangenheit ohnehin jeden archäologischen Fund mit Fundmeldungblatt und GPS-gemessener Fundortkoordinate gemeldet hatten, war die Entscheidung nach drei Stunden Verhandlung für uns ausgefallen.

Richtig ist, dass die Funde innerhalb der Pflugschicht deutliche Hinweise auf ein vorhandenes Bodendenkmal geben und es daher absolut wichtig ist jeden archäologischen Fund der Denkmalschutzbehörde zu melden. In der dortigen Fundortkartei werden die einzelnen Funde, teils seit 1880, gesammelt und ergeben so über die Jahrzehnte ein Bild von der Verteilung oder der Lage der Bodendenkmäler. Mit Hilfe dieser Funde wird ein sogenanntes Denkmalkataster geführt. Das braucht die Behörde um bei Bauanfragen zu klären, ob sich im Bereich der geplanten Baumaßnahme ein Bodendenkmal befindet.
Sondengänger, die ihre Funde auch melden, erfüllen einen wichtigen Beitrag um Bodendenkmäler rechtzeitig zu erkennen.

Viele Grüße

Walter
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