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Alt 31.05.2006, 11:24   #30
da kami
Ritter

 
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Ja...also letztes Posting bezog sich auf meine Interpretation dieses Urteils gepaart mit ein wenig gesundem Menschenverstand...von meiner bloßen bescheidenen Meinung her ist es natürlich so, dass die ersten 30-40 cm sowie alles ab Ende Mittelalter (wir Laien nennen das die Neuzeit) gefälligst nur Sucher/Finder sowie Grundeigentümer was angehen, und sonst gar niemanden, solange alles Interessante brav und ordentlich gemeldet wird und man nicht gerade auf allgemein bekannten (d.h. auf einer Sperrliste ausgewiesenen) Bodendenkmälern ist.
Die Sahnestückchen der Funde sollen sich die Archäologen ja gerne für die Museumsvitrine herauspicken (wo könnte ein guter Fund besser aufgehoben sein? ), alles andere gehört in die Vitrine des Finders, und nicht ins Archiv.

War gestern (nur zum Spazierengehen) auf nem alten Schlachtfeld ausm 30jährigen Krieg, und mir taten die Augen weh als ich sah wie tief dort gepflügt wird....und das halbe Schlachtfeld inzwischen Neubaugebiet ist.

Was haben die Länder mit den restriktivsten DSchGesetzen denn, ausser, dass nur sehr spärlich Funde gemeldet werden, davon?

(Hach, vielleicht gewinn ich ja doch mal im Lotto und mach n paar Verfassungsbeschwerden... mir zahlts ja nicht das Sozialamt so wie den Leuten mit Kruzifix- und ähnlichen Problemen...)
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