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Alt 21.03.2021, 11:45   #10
Donnerstag
Heerführer

 
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Die Sachlage ist Überspannungsschäden werden im Normalfall über die Hausratversicherung geregelt, wenn diese Schäden mitversichert sind, aber die Heizungsanlage gehört nicht zum Hausrat sondern zur Wohngebäudeversicherung.

Und in einer "normalen" Wohngebäudeversicherung" sind nur Schäden durch Blitzschlag oft mitversichert, andere Schäden wie in diesem Fall aber nicht oder nur mit kostenpflichtigen Zusätzen (die kaufmännisch gerechnet, wie fast alle Zusatzoptionen, Unfug sind).
Diesen Schaden sollte die Haftpflicht des Versorgers tragen, wenn es denn überhaupt ein Versicherungsfall ist. Wenn es den Aufwand lohnt über eine Rechtsschutzversicherung dem Versorger Fahrlässigkeit nachweisen lassen, wäre so mein Gedanke, aber ob es möglich ist? Jedenfalls müsste der dann die Ursache der Spannungsspitze offenlegen.

Und vom Thema abweichend, diese ganze Überspannungsschutzgeschichten, die man von 10 - 10.000 Euro einbauen könnte nutzen bei Blitzschlägen in unmittelbarer Nähe kaum etwas. Bei mir hat es nicht nur die Elektronik von PC, Fernseher, Torsteuerung zerlegt, alle Leuchtstofflampen, egal ob an oder aus sind zerborsten, Elmsfeuer sind auf den Leitungen langgetanzt und der Blitz ist ca in ca 80m Entfernung in einen Zaunpfeiler aus Beton eingeschlagen und nicht in den Blitzableiter der keine 5m entfernt war. Die ganze Siedlung hatte vergleichbare Schäden. In dem Fall hat es sich der Grundsatz "Eine Versicherung ist kein Sparvertrag" bezahlt gemacht.
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Gruß
Dirk


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