Zitat:
Zitat von Duisburger
"... Die Kieler Oberstaatsanwältin Birgit Heß weist dies zurück. "Der Staatsanwaltschaft Kiel liegen keine Genehmigungen vor, die zum Besitz der beschlagnahmten Objekte berechtigen würden", sagte sie am Freitag NDR 1 Welle Nord. ..."
[ http://www.ndr.de/nachrichten/schles...sfund124.html]
"... E ine Sprecherin der Staatsanwaltschaft erklärte, ein Sachverständiger sei zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich sehr wohl um Kriegswaffen handele. Und eine Erlaubnis zum Besitz von Kriegswaffen könne nur das Bundeswirtschaftsministerium erteilen. "Der Staatsanwaltschaft liegen keinen Genehmigungen vor, die zum Besitz der beschlagnahmten Objekte berechtigen."
[ http://www.spiegel.de/panorama/justi...-1042043.html]
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Die Aussage ist aber kompletter Unfug, auch wenn sie von der Staatanwaltschaft kommt. Sehr peinlich!
Wenn das Zeug demilitarisiert ist, braucht es keinerlei Genehmigung für den Besitz/Erwerb. Es stellt keine Waffe mehr dar und ist somit so bedenklich wie ein Dixi-Klo. ...Wobei ich Letzteres im Zweifelsfall als problematischer ansehe.
Es kann höchstens sein, dass der Besitzer keinen schriftlichen Nachweis betr. der Unbrauchbarmachung führen kann. Sowas wird aber immer dokumentiert und Belege darüber existieren nicht nur beim Käufer.