Zitat:
Zitat von Frank Enstein
Auskunft ebläh: Wir können ihn ja nicht zwingen zu verkaufen...
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Es ist doch allseits bekannt, dass Ebay NUR eine Vermittlungsplattform ist u. NICHT Vertragspartner. Wäre auch schlimm, wenn es anders wäre, da Ebay ansonsten in der Haftung stehen würde.
Es gibt aber bereits genügend gerichtliche Entscheidungen, dass Verkäufer (z. B. bei zu niedrigen Preis) trotzdem liefern od. Schadenersatz leisten müssen. Man muss hald in der Konsequenz hergehen, den Rechtsweg beschreiten u. einen Zivilprozess führen. Sicherlich aber natürlich eine Frage, um wieviele Euros es geht.
Gruß
S.