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Alt 24.01.2019, 23:07   #4
Sorgnix
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Punkt b ist die Frage!!


... und ein Grundstückseigentümer wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er sein
Wegerecht freiwillig aufgeben würde.
Für Grundstück B ist das wertsteigernd!
Für A natürlich wertmindernd ...

Wie das zustande kam, ist manchmal u.U. zum Haareraufen, hinterher aber unerheblich.


Will ich A kaufen, drücke ich den Preis eben entsprechend.
B muß für die Wertsteigerung allerdings erstmal jemanden finden, dem es das auch "wert" ist ...


Gruß
Jörg
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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

(Heiner Geißler)
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