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Alt 25.01.2019, 09:59   #6
Donnerstag
Heerführer

 
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Ganz so einfach ist es nicht, wenn ein Gewohnheitsrecht besteht, dann wird der Richter nicht zwingend zu Gunsten des Grundstückeigentümers entscheiden.
" Vor Gericht und auf hoher See .... ".

Wenn aber wie hier eine andere Zufahrt keine Umstände macht, wüsste ich nicht wo außer bei zukünftig "guter Nachbarschaft" das Problem liegen sollte.

edit: gerade gesehen, ist hier sogar als Beispiel aufgeführt: https://www.juraforum.de/lexikon/gewohnheitsrecht
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Gruß
Dirk


Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. -

Otto Von Bismarck
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