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Alt 02.02.2017, 11:36   #75
Michael aus G
Heerführer

 
Benutzerbild von Michael aus G
 
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Zitat:
Zitat von Cowboybasti Beitrag anzeigen
ich fliege generell nur in der feldmarkt , am ortsrand. regelung hin oder her, ich fühle mich davon nicht eingeschränkt.
Das heist ja nicht, daß es keine fühlbaren Einschränkungen gibt und man sich nicht dagegen wehren sollte. Sondern nur das dein Interesse am Kopter gering ist.


Zitat:
Zitat von dcag99 Beitrag anzeigen
Ich finde daran auch nichts schlimm, schließlich muss ich die meisten meiner Hobbies auch reglementiert angehen.
Ständig muss ich zum Schießplatz fahren nur weil ich nicht überall schießen darf. Da sind die paar Pipifax Regeln für Drohnenbesitzer doch wohl ein Kinderspiel und ganz ehrlich.. eigentlich ergeben sich so Regeln wie "überfliegen von fremden Grundstücken" doch von ganz allein.
Ich höre hier leider nur Miimimi und "aber, aber, aber" ala, wenn ich mein Hobby nicht ohne Regeln ausleben darf, warum dann die? Erstens, du vergleichst hier Schußwaffen mit Spielzeugen. Zweitens, gibt es bezüglich der Annäherung an Grundstücken schon Beschränkungen.

Du hast nach §1004 BGB hier nachbarrechtliche Abwehransprüche die du gelten machen kannst. Du hast auch Beseitigungsansprüche, etwa wenn das Gerät kaputt geht und auf deinem Dach landet und/oder Schadenersatzansprüche wenn etwas durch den Kopter beschädigt wird. Du kannst auch auf dem Rechtsweg Unterlassungsansprüche gegenüber dem Nachbarn geltend machen.

Filmaufnahmen sind auch geregelt und ohne Erlaubnis im privaten Raum nicht ohne Erlaubnis gestattet. Nur was mit dem bloßen Auge und von einer normalen Perspektive aus zu sehen ist, darf man auch fotografieren. Wenn Menschen auf den Bildern zu sehen sind, gilt das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Den du hast das Recht, unbeobachtet zu sein. Was Veröffentlichungen betrifft, gibts hier schon einem prominienten Präzendenzfall, G00gles Street View. Also ohne Erlaubnis geht nichts.

Allerdings darfst du einen Kopter aber nicht einfach so "aus der Luft fischen". Dann hat der Kopterbesitzer Schadenersatzansprüche an dich. Allerdings kann die Polizei den Einsatz des Kopters untersagen, wenn dies zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist. Wenn die Polizei dazu auffordert, ist der Betrieb UAVs unverzüglich einzustellen.


Warum man gegen die Verordnung sein sollte:

Primär gehts hier nicht um Schutz der Privatsphäre. Den der Bereich den das betrifft, Kopter unter 250g, unterliegt weiterhin keiner neuen Regulierung. Es geht im wesentlichen nur um ein Aussperren nichtgewerblichen Verkehrs aus dem Luftraum G (Erdoberfläche bis 2.500ft. AGL). Und das wird die Kopterpräsenz in keinster Weise veringern. Das trifft nur die versierten Enthusiasten und Modellbauer, die rein komeriellen Interessen im Weg stehen könnten.

Und wer dich wirklich auspitzeln will, der wird das ganz einfach tun. Denn einfache Modelle mit Kamera hab ich schon ab 29,95€ im Spielzeughandel gesehen. Diese Diskusion gab ja schon mal bei G00gle Street View.
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Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.
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