Zitat:
Zitat von Sorgnix
Aussage ist gerichtlich dokumentiert.
beim 1. Prozeß.
Beim 2. muß ich mal kurz nachfragen ...
J.
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ähh, bin nicht mehr ganz auf dem Laufenden, aber ich glaube in der 1. Instanz gibt es keine Dokumentation (Protokoll), sondern nur eine schriftliche Urteilsbegründung.