Hallo,
das das Urteil vom OVG Lüneburg nun mal im Raum stand und die Suche im Wald von einer Genehmigung abhängig machte sind wir bei unserer Klage vor dem VG Wiesbaden einen anderen Weg gegangen.
Wir haben auf Erteilung einer Nachforschungsgenehmigung auf landwirtschaftlichen Flächen geklgt, weil dort die Befunde bereits vom Pflug gestört sind, wir bei der Fundbergung also keine Befunde mehr zerstören können.
Dem hat sich auch der Richter angeschlossen. Im September 2000 haben wir unsere Nachforschungsgenehmigungen bekommen und seit 2002 darf ich mit meiner Genehmigung auch im Wald suchen.
Ich kann Euch nur raten, eine Genehmigung zu beantragen. Zuerst nur für Ackerflächen und unter Hinweis auf unser Urteil, das sogenannte Mythos-Urteil. Seit ihr erst einmal beim LfD bekannt und ihr habt gute Ergebnisse (nicht gleichbedeutend mit guten Funden, die Archäologen sind an Befunden interessiert) abgeliefert, dann folgt oft eine zunächst eng umrissene Genehmigung auf einem bestimmt Waldabschnitt und später ist auch eine allgemeine Genehmigung drinn
Viele Grüße
Walter
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