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Alt 09.02.2018, 12:35   #117
Digitangel
Anwärter

 
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Eine Geldstrafe à 90 Tagessätzen ist zur Bewährung gestellt.
Wird er in der Bewährungszeit nicht straffällig, ist die Geldstrafe hinfällig und er nicht vorbestraft.
Es geht auch nicht darum Dass jeder wild rumgraben soll wo er will. Das ist über den Bodendenkmalschutz ja eigentlich geregelt.
Es geht um die allgemeine Suche mit dem Detektor ohne Ziel, Bodendenkmäler aufzuspüren. Es gibt kein Gesetz, welches dies verbietet. Auch wenn das die Archies gerne anders kundtun.
Und wenn doch etwas von historischer Bedeutung gefunden wird, dann steht nach meinem Gerechtigkeitsempfinden dem Finder eine Beteiligung zu.
Das Enteignen ohne eigenes Zutun zum Auffinden einer Sache hat für mich schon einen gewissen Geschmack. Es geht nicht darum der Öffentlichkeit was vorzuenthalten; ich denke dass 90% der Sondengänger keinerlei Interessen hegen auf Schwarzmärkten ihre Funde zu verhökern.
Aber in einem System wo man nicht mal als Finder genannt sondern als Raubgräber hingestellt wird, kann ich diverse Handlungsweisen nachvollziehen.
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