Hier stehts nochmal genauer:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Art...8-drohnen.html
@Ikognito: Gilt über Wohngebieten - es sei den man hat die Zustimmung des Eigentümers ! Und das ist auch richtig so - ich hätte keine Lust das irgend jemand mit seiner Drohne über meinem Garten rumkreiselt ! Ob mit oder ohne Kamera !
Die Haftpflicht muß allerdings auch Unfälle mit Drohnen abdecken und da muß man seinen Versicherer fragen.