Hallo Optimator,
Unser Moderator hat recht. Es gibt zum Thema Waldsuche eine Reihe kontroverser
Beiträge. Dabei sollte man beachten, dass bis auf Bayern in allen anderen
Bundesländern die Suche mit einem Metalldetektor genehmigungspflichtig ist. Falls man
eine solche bekommt, gilt sie zumeist nur für umbrochene Böden, sprich Ackerflächen.
Wald, Wiesen, Auen und Gewässer sind von diesen Genehmigungen genauso
ausgenommen, wie archäologische Verdachtsflächen, offizielle Grabungen und bekannte
Bodendenkmäler. Wer auf solchen Flächen wissentlich oder unwissentlich mit einem
Detektor sucht oder gar keine Genehmigung hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die
geahndet werden kann. Ich habe mal gehört, dass man in Bayern unbedingt auf
Bodendenkmäler achten muss, weil es da so viele von gibt. Und da darf man auch als
Bayer nicht rauf, selbst wenn der Grundbesitzer es erlaubt.
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Viele Grüße von
Ironpic
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Manchmal, wenn mir langweilig ist, rufe ich bei DHL an und frage wann die Sendung mit der Maus kommt!
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