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Alt 20.01.2017, 09:21   #3
Ikognito
Ratsherr

 
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Das ist ja wieder eine einwandfreie Formulierung um die Drohnennutzung komplett zu verbieten.

Zitat; ".....Gewicht) in der Lage ist,
optische, akustische oder Funksignale zu empfangen,
zu übertragen oder aufzuzeichnen."

Wenn die Drohne also nicht in der Lage sein darf um Signale zu empfangen und evt zu übertragen (Flugdaten) kann sie nicht gesteuert, werden also auch nicht geflogen werden.

Zur Aufzeichnung; Was ist mit GPS Daten die zur Flugroutenaufzeichnung gemacht werden? Die werden doch aufgezeichnet. Somit ist ein absolutes Flugverbot mit dieser Verordnung schon ausgesprochen.
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Cu Bobo

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