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Alt 20.01.2017, 11:52   #10
Ikognito
Ratsherr

 
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Drohne über 0,25kg also alles was kein Indoor Spielzeug ist.

Versteh mich nicht falsch, die Kennzeichnungspflicht, Befähigungsnachweis etc pp da sag ich nicht das es falsch ist. Es ist jedoch so das die Formulierung dieser Vorschriften ein absolutes Flugverbot beinhaltet. Nochmals als Zitat aus dem erweiterten Text.

Zitat:
  • über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu,
Die Auslegung des Wohngebietes läßt hier zuviel Spielraum um willkürlich einzuschreiten. Ein Park in der Stadt ist auch ein Wohngebiet. Es geht hier nicht nur um Hinterhöfe oder deinen Zwiebelgarten.

Und solange verantwortungsvoll und kundig mit dem Fluggerät geflogen wird, was solls, jedem sein Hobby. Die Drohnefliegerei ist momentan eine Rage die von selber wieder aufhört sobald ein neues geiles Spielzeug auf den Markt kommt. Für die Leute die das Hobby aber ernsthaft und seriös betreiben ist damit die Tür zugemacht worden.



Das ist das gleiche wie beim Sondeln ein paar Vollspacken plündern Gräber oder buddeln Deiche um. Wer darfs ausbaden??????
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Cu Bobo

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Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis sich die Sache durchgesetzt hat.‎ Mark Twain (1835-1910)
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