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Alt 12.07.2011, 16:21   #8
Archaeos
Landesfürst

 
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Zur allgemeinen Information:
Warnschilder hin, Warnschilder her, die Detektorsuche nach Gegenständen welche von geschichtlichem Interesse sein könnten ist in Frankreich grundsätzlich verboten bzw. genehmigungsbedürftig (Präfektur + Grundbesitzer), selbst auf dem eigenen Grundstück (Code du Patrimoine von 2004). Die Strenge der französischen Behörden gegen das Sondengehen richtet sich gegen jedermann, nicht speziell gegen Ausländer/Urlauber/Deutsche, sondern auch gegen die eigenen Landsleute. Ich würde es lieber sein lassen, den Detektor ins Elsaß mitzunehmen ...
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