Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 11.07.2019, 19:03   #141
oliver.bohm
Moderator

 
Benutzerbild von oliver.bohm
 
Registriert seit: Nov 2007
Ort: Wedemark
Beiträge: 8,049

Kobaltblau :


Um den Anforderungen des Luftschutzes zu genügen, kam nur blaues Licht in Frage. Blau hat die höchste Streuung in der Atmosphäre.
Rot - in bis zu 2 Kilometern Höhe zu sehen
Weiß - in bis zu 2 Kilometern Höhe zu sehen
Orange - in bis 1,45 Kilometern Höhe sichtbar
Grün - 800 Meter sichtbar
Blau - 300 Meter sichtbar

Quelle:https://www.tz.de/auto/warum-blaulic...r-5967553.html

Die Einführung dieser Fanfare dürfte eine erheblich bessere Wirksamkeit gehabt haben, den sie setzte sich langsam sowohl bei der staatlichen Polizei, als auch bei der Feuerwehr durch. Damit war der Weg geebnet, für ein optisches und akustische Warnsignal, zur Inanspruchnahme von Sonderrechten. Folgerichtig wurde dann mit dem Erlass von 1938 (siehe oben), das „Martinshorn“ und „blaues Kennlicht für die Dienstfahrzeuge der Polizei und Feuerlöschpolizei“ eingeführt. Am Rande sei auch erwähnt, dass das blaue Kennlicht schon seit 1937 in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben worden war. Blaulicht deshalb, weil die Warnfarben „Rot“, „Gelb“ und „Grün“ schon für die Verkehrsampeln genutzt wurde. Das Blaulicht bestand zu dieser Zeit aus einem blauen Dauerlicht (Kobaltblau), also kein Blinklicht oder Rundumlicht.
Mit dem angeführten Erlass (ebenfalls im Anhang eingestellt) von 1938, wurde nun zu dem Blaulicht ein Tonfolgesignal vorgeschrieben, das im Erlass auch Notenmäßig festgelegt wurde. Das Gerät, welches dieses Tonsignal von sich gab, erhielt schnell im Volksmund den Namen:
Martinshorn
den es noch heute führt.
Die Herkunft des Namens ist ganz einfach geklärt.
Die Herstellerfirma hieß Martin. In dem Runderlass von 1938 liegt auch hier die Erklärung.
„Genehmigt wird hiermit das Martinhorn Nr. 2097 der Deutschen Signalinstrumentenfabrik Max B. Martin in Markneukirchen“.
Richtig muß das Martinshorn also Martinhorn heißen. Natürlich war auch das blaue Dauerlicht bis in jede Kleinigkeit genauestens festgelegt.
Dieses Dauerlicht (Kobaltblau massiv), wurde erst mit der Straßenverkehrszulassungsordnung vom 29.03. 1956 geändert.

Quelle: http://www.polizeihistorischesammlun...artinshorn.htm
oliver.bohm ist offline   Mit Zitat antworten