hab ich mich da so unklar ausgedrückt
Also noch mal von vorne:
Wenn man eine Waffe findet und die waffenrelevanten Teile (auf obige Aufzählung gibt es keine Vollständigkeitsgarantie!!! Ich hab die nicht alle im Kopf!) sind vorhanden, spielt deren Zustand überhaupt keine Rolle.
Selbst wenn zB der Verschluss nur noch ein einziger Klumpen ist, zählt er als waffenrelevantes Teil!
Ebenso eine
Pistole, deren Abzugsmechanismus im Griffstück integriert ist, keine Griffschalen mehr vorhanden Schlagbolzen weggerostet, Lauf verbogen etc usw ist laut Gesetz eine Waffe (= verbotener Gegenstand)
Jetzt deutlicher?
claus