Zitat:
Die werden wieder freigelassen(auch wenn es gegen das Gesetz ist)..
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Seit wann ist es denn verboten Fische wieder frei zu lassen??
Im Gesetz steht, das es verboten ist, einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund Schaden zuzufügen bzw. dieses ohne vernünftigen Grund zu töten!
Da man den Waller mit 2m kaum noch essen kann (sofern man nicht die komplette Verwandschaft eingeladen hat und die alle Waller wollen ;-) ) hätte man also keinen vernünftigen Grund ihn zu töten und muss ihn ins Wasser zurücksetzen.
Ausgenommen sind davon Gewässer, in denen aufgrund einer Wallerplage Entnahmepflicht besteht (wie z.B. in Oberfranken
)
Wieso sollten die es denn nicht überleben ?
Solange die Fische an Land nicht "austrocknen", die Schleimhaut verletzt wird, der Haken in den Kiemen oder generell tief im Fisch sitzt und er dadurch innere Verletzungen davonträgt oder der Fisch verwundet/ krank ist, wird denen schon nix passieren