Bezieht sich die Frage tatsächlich auf die Verfolgungsverjährung im Sinne des Strafrechts? Für mich klingt das eher nach Zivilrecht.
Wenn Strafrecht, dann Betrug eher nicht od. hat der Aussteller sich od. einem anderen einen Vermögensvorteil verschafft bzw. zu verschaffen versucht?
Ansonsten wirklich ein Thema für die hochbezahlten Vollprofis.
Aussichten m. E. auch eher mau...
Gruß
S.
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