@ Andreas
Für illegalen Munitionsbesitz kann es eigentlich keine 3 Jahre
geben.
Der Erwerb ist strafbewehrt, verjährt aber m.W. nach 5 Jahren.
Illegaler Besitz von Muni ist demnach kein ernstes Problem, wenn in dem Zusammenhang keine Straftat nachgewiesen werden kann.
Könnte sich bei der anstehenden Waffenbrechtsnovelle allerdings ändern.
Soweit mein Kenntnisstand.
Wenn jemand näheres dazu wissen will, schlage ich das gern etwas präziser nach.
ClausBremen :BUMM
__________________
Viele sind hartnäckig in Bezug auf den einmal eingeschlagenen Weg,
wenige in Bezug auf das Ziel.
Friedrich Nietzsche (1844-1900)
|